Hörgeräte-Kostenübernahme der Krankenkasse
Zahlt die Krankenkasse meine Hörgeräte?
Wer wieder gut hören möchte, bekommt Unterstützung. Voraussetzung für einen Zuschuss durch Ihre Krankenkasse ist die ärztliche Verordnung Ihres HNO-Arztes.
Der Grad der Hörminderung entscheidet, in welcher Höhe die Kosten für Ihre Hörgeräte vom Sozialversicherungsträger übernommen werden.
Kostenübernahme – Hörgeräte sind leistbar
Für eine Standardversorgung erhalten Sie von den Sozialversicherungsanstalten in der Regel folgende Zuschüsse:
Einseitige Versorgung (ein Ohr): € 792,00*
Beidseitige Versorgung (zwei Ohren): € 1.425,60*
Bei einer außergewöhnlichen Hörminderung (Sonderversorgung) gibt es individuell zusammengesetzte Zuzahlungsbeträge. Für Personen, die im Berufsleben stehen, gibt es deutlich höhere Grundbeträge, die ebenfalls individuell zusammengesetzt werden.
*inkl. MwSt.
Papierkram? Wir übernehmen das!
Unser Neuroth-Service für Sie: Beim Kauf Ihres Hörgeräts müssen Sie sich um nichts kümmern. Wir übernehmen die Direktverrechnung mit der Krankenkasse, der Zuschuss wird direkt von Ihrer Rechnung abgezogen.
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