Haben Sie die passenden Hörgeräte gefunden und wurden diese optimal und individuell angepasst, bleibt nun nur noch eines offen: Die Terminvereinbarung für eine Kontrolle drei Monate später. So stellen wir sicher, dass Sie gut mit den Hörgeräten zurecht kommen und ob weitere Anpassungen notwendig sind. Genießen Sie Ihr Leben voller Hörstärke.
Hörstärke - Hört sich gut an.
Hört sich gut an.
Ihr Weg zur Hörstärke beginnt bei uns.
Geht es nach uns, ist der Weg zur Hörstärke vor allem eines: Einfach zu beschreiten. Vereinbaren Sie ganz einfach online oder telefonisch Ihren gratis Beratungstermin in einem Fachinstitut in Ihrer Nähe.

In einem ersten Termin mit dem*r Neuroth-Hörakustiker*in geht es vor allem darum, Ihre individuelle Hörsituation und Ihre Anforderungen und Wünsche an eine Hörlösung zu finden. Im Rahmen dieser Höranalyse wird außerdem ein professioneller Hör- und Sprachverständnistest kostenlos durchgeführt. Auf dieser Basis wird Ihr Hörprofil erstellt, anhand dessen Ihr*e Hörakustiker*in die optimale Unterstützung für Ihre Ohren finden kann. In diesem Termin wird im Bedarfsfall bereits ein Abdruck für die Fertigung der Otoplastik genommen. Ist ein Hinter-dem-Ohr-Gerät das Ihrer Wahl, können Sie dieses ab sofort Probe tragen. Für Im-Ohr-Geräte wird jetzt
schon ein Abdruck gefertigt und Sie können in einem zeitnahen Folgetermin die Hörgeräte zum Testen abholen.

Nun beginnt die Testphase, in der Sie ausprobieren können, ob die Hörgeräte Ihren Anforderungen stand halten. Für Anpassungen oder auftretende Fragen, hat Ihr*e Hörakustiker*in stets ein offenes Ohr. Läuft diese Probezeit für Sie glatt, folgt schließlich die Feinabstimmung. Übrigens: All unsere Hörgeräte können Sie 14 Tage kostenlos Probe tragen!

Nun ist es wichtig, die Hörgeräte oft zu tragen. Da sich das Gehirn erst wieder Schritt für Schritt an alle Geräusche gewöhnen muss, kann diese Gewöhnungsphase etwas Zeit in Anspruch nehmen. Bleiben Sie geduldig, die ersten Hörerfolge werden sich schon bald einstellen. Ihr*e Hörakustiker*in steht Ihnen selbstverständlich in dieser Zeit zur Seite. Währenddessen kann auch schon die*der HNO-Ärzt*in aufgesucht werden, um eine Verordnung zu erstellen: So kann bei der Rechnung bereits der Zuschuss der Krankenkasse für Ihre Hörgeräte abgezogen werden.

